Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.


2. Vertragspartner

PSAgA-Prüfservice Reken
Inhaber: Jan-Henrik Barkow
E-Mail: info@psaga-reken.de
USt-IdNr.: DE338088907

(Anschrift gemäß Impressum)


3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind Prüfleistungen an

  • Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA),
  • Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln,
  • Leitern, Tritten und Kleingerüsten,

sowie jeweils damit zusammenhängende fachliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen (z. B. Unterweisungsunterstützung).


4. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Anbieters schriftlich oder mündlich annimmt.
Leistungsumfang, Preise und Abrechnung ergeben sich aus dem jeweils angenommenen Angebot oder Auftrag.
Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, 4 Wochen bindend.


5. Preise und Abrechnung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Abgerechnet werden vereinbarte Pauschalen und/oder Zeitaufwand sowie vereinbarte Fahrt- und Nebenkosten.

Sofern nichts anderes vereinbart ist:

  • wird mindestens ½ Arbeitsstunde berechnet,
  • vereinbarte Pauschalen gelten unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig bereit und unterstützt den Anbieter bei der Durchführung.
Unterbleibt dies, haftet der Anbieter nicht für daraus resultierende Verzögerungen oder Fehleinschätzungen.


7. Prüfleistungen

Die Prüfung erfolgt sachkundig nach Herstellervorgaben, einschlägigem Regelwerk (z. B. DGUV/TRBS) und fachlicher Erfahrung.
Die Bewertung bezieht sich ausschließlich auf den Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung.

  • i. O.: dokumentierte Freigabe
  • NOK: Prüfung wird beendet; Reparaturen werden nicht durchgeführt

Eine Kennzeichnung bestätigt keine zukünftige Gebrauchstauglichkeit.
Für Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung nach der Prüfung wird keine Haftung übernommen.


8. Abnahme

Die Leistung gilt mit Übergabe der Prüf-/Leistungsdokumentation als erbracht.
Abweichende Bewertungen werden nur anerkannt, wenn sie vom jeweiligen Hersteller stammen.


9. Haftung

Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund nachträglicher Änderungen, unsachgemäßer Nutzung oder unterlassener Instandhaltung ist ausgeschlossen.
Bei Einzelaufträgen ist die Haftung – außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf die Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt.


10. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind mit Zugang fällig und innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Zahlungsarten: Überweisung oder PayPal.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
Skonto wird nicht gewährt.
Nicht vom Anbieter verursachte Rechnungsänderungen werden mit 25 € berechnet.


11. Verschwiegenheit

Der Anbieter wahrt Vertraulichkeit über alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen nicht offenkundigen Informationen, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.


12. Kündigung

Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
Kündigt der Auftraggeber aus einem von ihm zu vertretenden Grund, behält der Anbieter den Vergütungsanspruch abzüglich ersparter Aufwendungen.
Mangels Nachweis gelten 50 % der noch nicht erbrachten Leistungen als ersparte Aufwendungen.


13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.


14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


Stand: Januar 2026